Bio-Augmentation
Umweltrecht
Sie gliedert sich in Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse mit dem Ziel, eine rechtliche Regelung gegenüber Einzelpersonen, Unternehmen und Regierung (Gewerkschaft, Länder und Gemeinden) und der Umwelt zu schaffen.
Die Umweltgesetzgebung legt die Grenzen und Grenzen der Verantwortung gegenüber dem Ökosystem und die rechtlichen und sozialen Kontrapunkte für die durchgeführten Handlungen fest.
Umweltstandards können von Kommunen, Ländern und Bund bearbeitet werden, mit der Ausnahme, dass Kommunen und Länder den Vorgaben des Bundes folgen müssen.
Ausnahme vom Gesetz L1.022 (CETESB)
Dreijährige Befreiung von allen Anforderungen des Gesetzes L1.022
Die Umweltgesetzgebung ermöglicht den Praktiken öffentlicher oder privater Organisationen, natürliche Ressourcen sowie deren Auswirkungen auf soziale und ökologische Wechselbeziehungen zu respektieren und zu bewahren.
Neben rechtlichen Forderungen gibt es einen sehr wichtigen Aspekt, der vor umweltbewussten Verbrauchern zu beachten ist, die versuchen, Unternehmen zu beeinflussen, zu konsumieren, zu applaudieren oder Unternehmen zu kündigen, die in ihrem Handeln belanglos, unökologisch handeln, umweltbelastend und/oder sind Verschlechterung der Umwelt.
In diesem Sinne stellen wir unseren Kunden zwei großartige Neuigkeiten vor:
1) Ausnahme vom Gesetz L1.022 (CETESB) und allen seinen Anforderungen
2) Die von Workgen Biotech do Brasil verwendeten Prozesse sind von allen Anforderungen des „Gesetzes L1.022 vom November 2007, CETESB“ ausgenommen, da sie Folgendes verwenden:
- Beschleunigte Biosanierung,
- Bio-Augmentation von Mikroorganismen, die in dem Bereich/Prozess heimisch sind, auf den sie speziell angewendet werden
* Ausgenommen, weil es Mikroorganismen verwendet, die in der behandelten Umgebung heimisch sind, um den kontaminierten Bereich oder den Abwasserstrom zu sanieren.
** Dieses Gesetz legt die notwendigen Bedingungen für die Behandlung und Sanierung von flüssigen Abwässern, festen Abfällen und die Sanierung von Boden und Wasser durch biotechnologische Verfahren fest, ausgenommen Biostimulatoren.
Wichtig für diese Befreiung:
Eine Registrierung bei der erforderlichen Aufsichtsbehörde ist erforderlich (CETESB 02/2010 / TLTM vom 01.04.2011), was zu einer dreijährigen Befreiung von den Anforderungen des Gesetzes L1.022 vom November 2007, CETESB, führen kann.